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Von Aarau kommend Richtung Buchs/Suhr, bei Bavaria rechts abbiegen und der Strasse entlang nach Suhr folgen. Im Dorf nach der Törtlifee rechts abbiegen und vor der Hypothekarbank Lenzburg (HBL, altes Postgebäude) die erste Strasse links in den Postweg einbiegen.

Von Bern kommend Autobahn Ausfahrt Aarau West Kölliken, auf der Zubringerstrasse in Richtung Aarau die Abzweigung Richtung Suhr nehmen. In Suhr die 2. Ausfahrt beim Kreisel beim Rundhaus nehmen, danach links einspuren und beim Lichtsignal beim Hotel Bären links abbiegen. Nach dem Restaurant Central links abbiegen und direkt vor der Hypothekarbank Lenzburg (HBL, altes Postgebäude) wieder links in den Postweg einbiegen.

Von Zürich kommend Ausfahrt Aarau Ost (Schafisheim), rechts einspuren und via Einfahrt Autostrasse T5 Richtung Aarau fahren. Die erste Ausfahrt Buchs nehmen und gleich links abbiegen. Am Einkaufszentrum Wynenfeld vorbei Richtung Suhr. An Möbel Pfister und McDonalds vorbei und beim Lichtsignal beim Hotel Bären rechts abbiegen. Nach dem Restaurant Central links abbiegen und direkt vor der Hypothekarbank (HBL, altes Postgebäude) wieder links in den Postweg einbiegen.

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Haftungsausschluss und Urheberrechte

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Der Inhalt von Links und Verweisen auf Websites Dritter liegen nicht in unserer Verantwortung. Wir lehnen hiermit jegliche Haftung dafür ab. Die Nutzung dieser Websites erfolgt auf eigene Gefahr. Wir prüfen laufend unsere Website auf Richtigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Doch auch wir können mal etwas übersehen. Daher geben wir keinerlei Gewähr bezüglich der Genauigkeit und Vollständigkeit der Inhalte. Alle Angebote sind unverbindlich. Wir behalten es uns vor, die Inhalte und Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu löschen oder zu abzuändern.

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AGBs der Druckerei

Allgemeine Geschäftsbedingungen von happyprint.ch / Druckerei AG Suhr

1. Allgemeines - Geltung der Bedingungen

Die Druckerei AG Suhr schliesst Verträge ausschliesslich unter Einbeziehung der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ab. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien in der zum Zeitpunkt des Vertragschlusses gültigen Fassung, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt die Druckerei AG Suhr nicht an, es sei denn, sie wurden von der Druckerei AG Suhr vor Vertragsschluss ausdrücklich schriftlich anerkannt. Sie gelten dann nur für den jeweiligen Vertrag, für den sie vereinbart wurden. Die AGB der Druckerei AG Suhr gelten auch dann, wenn diese in Kenntnis entgegenstehender oder von deren AGB abweichenden Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.

2. Angebot und Vertragsschluss

Mit dem Absenden einer Bestellung macht der Kunde der Druckerei AG Suhr ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages. Mit Zugang der Auftragsbestätigung der Druckerei AG Suhr per E-Mail beim Kunden kommt ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag zustande. Wird vom Kunden eine abweichende Lieferanschrift angegeben, so kommt der Vertrag gleichwohl mit dem Kunden zustande. Soweit der Besteller lediglich in Vollmacht eines Dritten handelt, kommt der Vertrag nur dann mit dem Dritten zustande, wenn die Vollmacht vorgelegt wurde und die Druckerei AG Suhr den Vertragsschluss mit dem Dritten ausdrücklich bestätigt hat. In allen sonstigen Fällen ist die abweichende Lieferanschrift für das Zustandekommen des Vertrages unbeachtlich. Die Druckerei AG Suhr behält sich das Recht vor, Aufträge abzulehnen und bereits geschlossene Verträge ausserordentlich und fristlos zu kündigen, sofern sich aus den übermittelten Druckdaten rechts- oder sittenwidrige Inhalte gemäss schweizerischem Recht ergeben oder ein anderer triftiger Grund vorliegt. Die Druckerei AG Suhr ist nicht verpflichtet, Aufträge des Kunden selbst auszuführen, sondern kann die Bestellungen durch Dritte (Subunternehmen) ausführen lassen.

3. Preise und Rechnungslegung

Die in der Auftragsbestätigung angegebenen Preise beinhalten Verpackung, Fracht, Porto und die gesetzliche Mehrwertsteuer, soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts Anderes ergibt. Die genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die dem Angebot des Kunden zugrunde liegenden Auftragsdaten nach Vertragsschluss unverändert bleiben. Kosten, die durch nachträgliche vom Kunden veranlasste Änderungen bedingt sind, werden gesondert berechnet. Die Kosten für den Versand beinhalten die einmalige Versendung an die vom Kunden angegebene Lieferadresse.

4. Erfüllungszeit (Lieferzeit)

Angegebene Lieferzeiten gelten nur für Lieferungen innerhalb der Schweiz. Alle angegebenen Liefertermine sind keine Fixtermine. Ein Fixtermin muss von der Druckerei AG Suhr ausdrücklich als solcher bezeichnet und vereinbart worden sein. Die Lieferzeit beginnt nach Versendung der Auftragsbestätigung - bzw. im Kreditgeschäft nach Zahlungseingang bei der Druckerei AG Suhr - an dem Werktag, an dem bis 08.00 Uhr alle für die Produktion notwendigen Daten bzw. Vorlagen bei der Druckerei AG Suhr eingegangen sind. Hat der Kunde als Zahlungsart Vorauskasse (Kreditgeschäft) gewählt, so wird der Auftrag erst nach Zahlungseingang bearbeitet. Der Beginn der Lieferzeit verschiebt sich entsprechend. Die Lieferzeit ist in Werktagen angegeben. Werktage sind Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage. Sofern keine Vorleistungspflicht von der Druckerei AG Suhr vereinbart worden ist, besteht für die Druckerei AG Suhr vor Eingang der Zahlung jedoch in keinem Falle eine Lieferverpflichtung. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfrist die Ware beim Kunden eintrifft. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung ist vorbehalten. Die Einhaltung der Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemässe Erfüllung der Pflichten des Kunden voraus. Wird der vereinbarte Liefertermin durch die Druckerei AG Suhr nicht eingehalten, so hat der Kunde zunächst schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde nur vom Vertrag zurücktreten oder weiterhin die Erfüllung verlangen. Die Druckerei AG Suhr haftet in keinem Falle für allfälligen Verspätungsschaden oder für ein allfälliges Erfüllungsinteresse des Kunden, es sei denn, die Druckerei AG Suhr habe den Schaden vorsätzlich oder grobfahrlässig herbeigeführt. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der Druckerei AG Suhr die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen und andere unvorhergesehene Hindernisse) und ausserhalb des Willens der Druckerei AG Suhr liegen sowie nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung der Ware von erheblichen Einfluss sind, auch wenn sie bei Lieferanten der Druckerei AG Suhr oder deren Unterlieferanten eintreten, hat die Druckerei AG Suhr auch bei verbindlich vereinbarten Lieferterminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Druckerei AG Suhr, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wird durch die oben genannten Umstände die Leistung unmöglich, so wird die Druckerei AG Suhr von der Leistungspflicht frei. Die Druckerei AG Suhr hat dem Kunden die Hindernisse unverzüglich anzuzeigen.

5. Erfüllungsort

happyprint.ch liefert ausschliesslich in der Schweiz. Die Versandkosten sind dabei stets im Preis inbegriffen.

6. Gefahrübergang

Die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit deren Übergabe (Ablieferung) auf den Kunden über. Die Übergabe (Ablieferung) gilt als in dem Zeitpunkt erfolgt, in dem die Ware nach erfolgter Herstellung im Werk der Druckerei AG Suhr zur Abholung oder zum Versand bereitgestellt ist. Dies gilt unabhängig davon, wer die Versendungskosten trägt und auch dann, wenn die Beförderung durch eigene Mitarbeiter der Druckerei AG Suhr geschieht, da auch durch diese kulante Zusatzleistung keine Bringschuld der Druckerei AG Suhr begründet wird. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die die Druckerei AG Suhr nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Auf Wunsch des Kunden wird auf seine Kosten die Sendung durch die Druckerei AG Suhr gegen versicherbare Schäden versichert.

7. Druckdaten, Prüfungspflicht

Die Druckerei AG Suhr führt alle Druckaufträge ausschliesslich auf Grundlage der vom Kunden übermittelten Druckdaten aus. Diese Daten sind ausschliesslich in den Formaten und mit den Spezifikationen zu übermitteln, die in den Kundeninformationen genannt sind. Bei abweichenden Datenformaten oder anderen Spezifikationen ist ein fehlerfreier Druck nicht gewährleistet. Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm übermittelten Druckdaten vor Übermittlung an die Druckerei AG Suhr sorgfältig zu prüfen, ob diese für den auszuführenden Druckauftrag geeignet sind. Eine Überprüfung der Druckdaten durch die Druckerei AG Suhr erfolgt nicht. Die Gefahr etwaiger Fehler der Druckerzeugnisse infolge fehlerhafter Druckdaten trägt allein der Kunde. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden werden, soweit technisch möglich, auch andere als die in den Kundeninformationen angegebenen Formate verarbeitet. Sofern durch die Konvertierung der Daten in Formate, die von der Druckerei AG Suhr verarbeitet werden können, Fehler entstehen, gehen diese nicht zu Lasten von der Druckerei AG Suhr. Der Kunde erklärt, dass er das Risiko der Konvertierung selbst trägt. Werden Druckdaten nicht im richtigen Farbmodus übermittelt, so kann die Druckerei AG Suhr die Daten konvertieren. Bei Konvertierung von RGB-Daten oder ICC Farbprofilen kommt es naturgemäss zu Farbabweichungen vom Original. Die Haftung für derartige Farbabweichungen liegt ausschliesslich beim Kunden.

8. Beanstandungen

Die Ware ist sofort nach deren Erhalt zu prüfen. Offensichtliche Mängel an der gelieferten Ware sind innerhalb von fünf Werktagen nach Erhalt bei der Druckerei AG Suhr anzuzeigen. Zur Wahrung der Frist kommt es auf die rechtzeitige Absendung der Anzeige an. Beanstandungen, die lediglich darauf beruhen, dass der Kunde die Hinweise zu den Voraussetzungen für die Druckdaten nicht beachtet hat, können nicht erhoben werden. Dies gilt insbesondere für Drucksachen, die auf RGB Farben beruhen, bei denen die Auflösung zu niedrig ist oder bei denen Schriften verwendet wurden, die nicht eingebettet sind. Geringfügige Farbabweichungen sind kein Mangel. Dies gilt auch bei Farbabweichungen zu einem früheren Auftrag, der bei der Druckerei AG Suhr gedruckt wurde. Handelsübliche Minder- oder Mehrlieferungen bis 10 % der bestellten Auflage sind vom Kunden hinzunehmen, sofern sie im Einzelfall zumutbar sind. Berechnet wird die gelieferte Menge.

9. Gewährleistung

Ist die gelieferte Ware mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften, so hat die Druckerei AG Suhr – nach ihrer Wahl – unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche des Kunden Ersatz zu liefern oder nachzubessern. Lässt die Druckerei AG Suhr eine ihr gesetzte Nachfrist verstreichen, ohne Ersatz geleistet oder den Mangel behoben zu haben, oder schlägt die Nachbesserung fehl, so kann der Kunde unter Ausschluss aller anderen Ansprüche vom Vertrag zurücktreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises verlangen. Die Druckerei AG Suhr haftet für Ersatzlieferungen und Nachbesserungsarbeiten im gleichen Umfang wie für die ursprüngliche Ware. Hat ein Teil der Lieferung Mängel, so berechtigt dies nicht zur Beanstandung der gesamten Ware, es sei denn, es liegt ein derartig schwerwiegender Mangel vor, der eine Annahme der gesamten Ware unzumutbar macht. Die Unzumutbarkeit ist durch den Kunden nachzuweisen. Die Verjährungsfrist für sämtliche Mängelansprüche beträgt im Sinne von Art. 210 OR zwei Jahre.

10. Haftung

Die Druckerei AG Suhr haftet nur für Schäden, die am Liefergegenstand (direkte Schäden) entstanden sind. Die Druckerei AG Suhr haftet jedoch nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind (indirekte Schäden); insbesondere nicht für den entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. In jedem Fall trifft die Druckerei AG Suhr nur eine Haftung für Schäden, die auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind. Soweit die Haftung der Druckerei AG Suhr ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

11. Eigentum, Archivierung, Urheberrecht

Die von der Druckerei AG Suhr hergestellten und eingesetzten Druckträger bleiben in deren Eigentum. Digitale Daten und andere zur Wiederverwendung benötigten Gegenstände sowie Halb- und Fertigerzeugnisse werden weder über den Liefertermin hinaus bei der Druckerei AG Suhr aufbewahrt, noch an den Kunden übersandt. Die Erzeugnisse werden ausschliesslich auf Grund der inhaltlichen Vorgaben des Kunden in den übermittelten Druckdaten von der Druckerei AG Suhr erstellt. Die Druckerei AG Suhr hat auf den Inhalt der Druckerzeugnisse keinen Einfluss. Der Kunde versichert, dass er sämtliche Rechte zur Nutzung, Weitergabe und Veröffentlichung der übertragenen Daten, insbesondere im Hinblick auf Text- und Bildmaterial besitzt. Der Kunde haftet alleine dafür, dass er keine Schutzrechte Dritter verletzt und die Inhalte seiner Drucksachen nicht gegen geltendes Recht der Schweiz verstossen. Wird die Druckerei AG Suhr mit Ansprüchen von Dritten infolge einer Rechtsverletzung (insbesondere wegen Urheberrechtsverletzungen) im Zusammenhang mit der Verwendung der vom Kunden überlassenen Daten konfrontiert, so verpflichtet sich der Kunde, die Druckerei AG Suhr im internen Verhältnis vollumfänglich schadlos zu halten.

12. Eigentumsvorbehalt

Die Druckerei AG Suhr behält sich das Eigentum an den gelieferten Sachen bis zur vollständigen Bezahlung der aus dem betreffenden Vertrag bestehenden Forderungen vor. Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache vor der vollständigen Bezahlung gegenüber der Druckerei AG Suhr im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; der Kunde verpflichtet sich für diesen Fall bereits mit Wirkung des Vertragsschlusses mit der Druckerei AG Suhr, dieser alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages (einschliesslich MwSt.) abzutreten, die ihm aus der entsprechenden Weiterveräusserung gegen seine Abnehmer erwachsen. Die Druckerei AG Suhr verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Begehren um Konkurseröffnung gegenüber dem Kunden gestellt ist oder eine drohende Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, kann die Druckerei AG Suhr verlangen, dass der Besteller (Kunde) die vorliegende Abtretung auf Verlangen nochmals schriftlich festhält, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen auf seine Kosten aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. Bei Zahlungsverzug des Kunden, ist die Druckerei AG Suhr berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. Der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, dies hat die Druckerei AG Suhr ausdrücklich erklärt.

13. Zahlungsfälligkeit, Verrechnung, Zurückbehaltungsrecht

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Bruttoendpreis sofort nach Vertragsschluss zur Zahlung fällig. Die Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Kunde. Der Kunde verzichtet auf sein vom dispositiven Gesetzesrecht vorgesehenes Verrechnungsrecht. Der Kunde kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber der Druckerei AG Suhr verrechnen. Der Kunde ist zur Ausübung eines Verrechnungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

14. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt das Schweizerische Recht. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist das am Geschäftssitz der Druckerei AG Suhr zuständige Gericht, sofern nicht die schweizerische Zivilprozessordnung anderweitige Gerichtsstände vorsieht. Sollte eine oder mehrere der oben genannten Geschäftsbedingungen oder Bestimmungen im Rahmen sonstiger Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben alle anderen Bestimmungen oder Vereinbarungen hiervon unberührt. Die unwirksamen Geschäftsbedingungen oder Bestimmungen werden durch die gesetzlichen Bestimmungen ersetzt.

Suhr, im Juli 2013

Datenschutz unsrer Onlinedruckerei in CH

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